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Allgemeine
Reise- und Geschäftsbedingungen der CS Travel GmbH als Betreiber von
Channel-Islands.de | |
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Unsere
Reisebedingungen sind auf der Basis der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüro
Verband) erstellt und erarbeitet worden und werden von Ihnen bei Buchung als
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und uns anerkannt.
1. Abschluß
des Reisevertrages
1.1. Die Anmeldung kann schriftlich,
per E-mail, Fax, Brief, in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich
- und nur direkt bei uns erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den
Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.
Mitreisende Haustiere sind grundsätzlich mit anzumelden.
1.2.
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bestätigen
wir schriftlich direkt an Sie. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch
uns, jedoch maximal 14 Tage ab Datum des Einganges Ihrer Anmeldung gebunden.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Erklären Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme, kommt
der Vertrag auf Basis des neuen Angebots zustande. Andernfalls liegt kein
Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Zahlung
2.1. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für Sie
kein Anspruch auf Erbringung gebuchter Leistungen durch uns.
2.2.
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an.
Der
Restbetrag wird 28 Tage vor Abreise (Eingang bei uns), ohne besondere, weitere
Zahlungsaufforderung fällig, damit wir in der Lage sind, Ihnen die
Reiseunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie eine
Reiserücktrittskostenversicherung über uns abgeschlossen haben, wird
die Versicherungsprämie mit Ihrer Anzahlung fällig. Rücktritts-,
Umbuchungs- und Stornierungsgebühren werden ebenfalls sofort fällig.
2.3. Ausnahme: Anzahlungen und Restzahlungen für Ferienhäuser,
Ferienwohnungen und Cottages; hier beträgt die Anzahlung 35 % vom
Mietpreis und ist sofort fällig um die Buchung zu garantieren. Die
Anzahlungen werden von uns an die Vermieter weitergeleitet. Soweit Anzahlungen
in dieser Höhe fällig sind, erhalten Sie den Sicherungsschein bereits
mit der Reisebestätigung und bevor Sie die Anzahlung leisten. Die
Restzahlung ist 56 Tage vor Abreise fällig. Sofern Anzahlung und
Restzahlung nicht gemäss den Zahlungsterminen auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
geleistet werden, können wir keine Garantie für die Aufrechterhaltung
der Buchung übernehmen.
2.4.
WICHTIG !! - Zahlungen aus nicht
Euro-Ländern: aufgrund der für uns entstehenden hohen Bankgebühren
im Zusammenhang mit Euro-Überweisungen aus nicht Euro-Ländern, müssen
wir bei Rechnungsstellung an Kunden in nicht Euro-Ländern eine
Bankspesen-Pauschale in Höhe von Euro 10,00 zusätzlich zum Reise- oder
Fährpreis und den evtl. anfallenden Bearbeitungsgebühren berechnen.
2.5.
Für zusätzlichen Arbeitsaufwand, Gebühren und sonstige Kosten,
die bei der Regulierung von Über- oder Unterzahlungen entstehen, die nicht
durch uns verursacht wurden, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von Euro
5,- pro Vorgang.
2.6. Reisepreis-Sicherung
Wir
sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen nachzuweisen, daß im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses, der bereits gezahlte Reisepreis,
sowie Ihre Rückreise (falls Sie sich bereits im Urlaubsland befinden),
gesichert ist. Dieser Verpflichtung kommen wir nach, indem wir Ihnen einen
unmittelbaren Anspruch gegenüber einem Versicherer (Insolvenzversicherung)
verschaffen und durch Übergabe eines vom Träger der Versicherung
ausgestellten Sicherungsscheines nachweisen. Sofern wir nur als Vermittler
tätig sind, z.B. für international tätige Flug- und Fährgesellschaften,
sowie Reiseveranstalter, kann die Reisepreis-Sicherung auch über die
Sicherungsgeber der jeweiligen Gesellschaft erfolgen.
Bei Buchung von
weniger als zwei Reiseleistungen, muß kein Sicherungsschein ausgestellt
werden.
2.7. Sofern Leistungsgeber gesonderte
Anzahlungsbedingungen haben, sind wir berechtigt, die Anzahlungen wie von uns
verauslagt mit Ihnen abzurechnen. Sofern der Betrag von Euro 250,- überschritten
wird, erhalten Sie für diese Anzahlungen einen gesonderten
Sicherungsschein. Die Leistungsgeber sind auch berechtigt (z.B. bei Übergabe
von Ferienwohnungen, Leihwagen, Charterbooten), von Ihnen für die
abzurechnenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden, eine Kaution zu
verlangen. Die Zahlung der Kaution erfolgt entweder bei Ankunft vor Ort oder bei
Buchung an uns. Sofern Sie keinen Schaden verursachen wird die Kaution an Sie
erstattet.
3. Programm & Leistungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf
unserer Homepage www.cstravel.de, Katalogmaterial der CS Travel GmbH und deren
Vertragspartner und der Reisebestätigung. Nebenabreden und
Sondervereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Bei Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wird
zwischen Ihnen und uns ein Mietvertrag abgeschlossen, für den deutsches
Recht gilt. Bitte beachten Sie die Programmbeschreibung in Bezug auf
Mietnebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Wäsche, Reinigung usw.,
die teilweise im Reisepreis inklusive, teilweise vor Ort an den jeweiligen
Vermieter zu bezahlen sind.
4. Leistungs & Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsschluß notwendig werden
und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind
zulässig, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche,
auch aus geänderten Leistungen, bleiben unberührt. Von Änderungen
werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggfls. die
kostenlose Umbuchung bzw. kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2.
Außergewöhnliche Energiepreissteigerungen und/oder Währungsschwankungen
(besonders bei Flugreisen), berechtigen uns auch nach Vertragsabschluß zur
Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Vertragsabschluß und
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Über Preiserhöhungen werden wir
Sie unverzüglich, jedoch mindestens 3 Wochen vor Reiseantritt unterrichten.
Danach sind die genannten Erhöhungen unzulässig. Sie sind berechtigt,
innerhalb von 10 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sofern
Preiserhöhungen 10% vom Reisepreis übersteigen. Bei Änderung behördlich
festgelegter Beförderungstarife ist eine Preisanpassung auch nach
Vertragsschluß zulässig sofern sonst der Mindestverkaufspreis
unterschritten wird.
5. Rücktritt des Kunden,
Umbuchungen
5.1. Bei Rücktritt des
Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt, können wir anstelle
konkret berechneter Rücktrittsentschädigungen, nachfolgende,
pauschalierten Rücktrittsentschädigungen geltend machen, für
deren Berechnung der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich
ist. Wenn nicht anders angegeben erfolgt die Berechnung pro Person.
5.2.
Flugpauschalreisen, Reisebausteine bis 45 Tage vor Reisebeginn 20
% ab 44. bis 31. Tag vor Reisebeginn 30 % vom 30. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 40 % vom 21. bis 8. Tag vor Abreise 50 %
ab 07. bis 3. Tag vor Abreise 65 % ab 2. Tag vor Abreise 80%
ab 24 Stunden vor Abreise 100 %
5.3. Campmobile,
Kabinenkreuzer, Zigeunerwagen 56 bis 43 Tage vor Reisebeginn 50
% 42 bis 29 Tage vor Reisebeginn 80 % ab 28. Tag vor Reisebeginn
100 %
5.4. Individuelle Rundreisen, Gästehäuser, Hotels
bis 29 Tage vor Abreise 40 %
ab 28. Tag vor Abreise 100 %
Eintrittskarten, Pässe nach
Buchung 100 %
5.5. Ferienwohnungen/Haus und Woche
ENGLAND/KANALINSELN + NORDIRLAND bis 57 Tage
vor Reisebeginn 35 % ab 56. Tag vor Reisebeginn 100 % Anzahlung 35 %
SCHOTTLAND + IRLAND bis
57 Tage vor Reisebeginn 35 % ab 56. Tag vor Reisebeginn 100 % Anzahlung
35%
5.6. Sonderflüge bis 30 Tage vor
Reisebeginn 20 % ab 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65% ab 6. bis
3. Tag vor Reisebeginn 80%
5.7. Linienflüge ausgenommen
Frühbuchertarife, Flüge zu tagesaktuellen Preisen und Flüge mit
Aer Berlin bis 22. Tag vor Reisebeginn Euro 75 pro Person ab 21. Tag
vor Reisebeginn oder nach Ticketausstellung Euro 150 pro Person
5.8.
Linienflüge zum Frühbuchertarif bis 43. Tag vor
Reisebeginn Euro 75 pro Person ab 42. Tag vor Reisebeginn oder nach
Ticketausstellung 100 % des Reisepreises
5.9. Flüge
zu tagesaktuellen Preisen - Lowfare Flüge nach Buchung 100
% des Reisepreises
5.10. Sonderbestimmungen bei Online-Buchung
von Low-Cost- und Linienflügen
bitte hier klicken für Ergänzende Geschäftsbedingungen
für Flug-Online-Buchungen
5.12. Fähren
ab Buchungstag Euro 50 pro Buchung zuzüglich evtl. von
der Reederei erhobene Gebühren Bitte beachten Sie die Hinweise bei den
einzelnen Fährangeboten !
Für von uns lediglich vermittelte
Flug-und Fährscheine zu Sondertarifen der Flug- und Fährgesellschaften
(z.B. Pex, Apex Tarif), gelten die Stornobedingungen der Flug- oder Fährgesellschaft.
5.13. Umbuchungen
Umbuchungen von Terminen, Reisezielen, Unterkunft oder Beförderungsart
sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender
Neuanmeldung möglich. Wir müssen Ihnen daher die gleichen Kosten
berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben hätten.
Bei kleinen Änderungen und der Umbuchung von
Fährterminen, Fährleistungen, Fahrzeugtypen und Personenzahl,
berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-.
Bis zum
Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der
Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt, oder seiner
Reiseteilnahme behördliche Vorschriften oder Anordnungen (auch in den Zielländern)
entgegenstehen. Bei Wechsel eines Reiseteilnehmers berechnen wir Ihnen die
entstehenden Kosten, jedoch mindestens Euro 25,- Gebühr.
5.12.
Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder
aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den
betroffenen Leistungsträgern um Rückerstattung ersparter Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche
Leistungen handelt, oder einer Erstattung amtliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Im Erstattungsfall regelt sich der zu erstattende
Betrag nach Ziffer 5.1. bis 5.11. Rücktrittskosten.
7.
Versicherung
7.1. Gegen die in Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten
kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) versichern. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer RRV, die in
vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten
ersetzt wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurücktreten mußten.
Auch bei vorzeitiger oder späterer Rückreise werden zusätzlich
Reisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluß eines Rat&Tat
Paketes, es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe
bei Unfall und Krankheit.
Sie können die Reiseversicherung
bereits bei Buchung, oder über unserer Homepage www.cstravel.de - online-
innerhalb von 8-10 Tagen nach Eingang der Reisebestätigung abschliessen.
7.2. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die
Versicherungsgesellschaft unverzüglich direkt durch Sie zu benachrichtigen.
8. Rücktritt u. Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer
Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder sich in dem Maße vertragswidrig verhält,
daß eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Im
Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen
uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, von den Leistungsträgern
gutgeschriebene Beträge sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen.
8.2. Bis
zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in der Reiseausschreibung für
die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir
sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis
zu setzen und Ihnen eine Rücktrittserklärung zuzuleiten. Den
eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück. Sofern bereits früher
bekannt ist, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden wir
Sie davon unterrichten.
8.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir hätten die
dazu führenden Gründe zu vertreten. Sagen wir die Reise aus diesem
Grunde ab, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück, sofern Sie
von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen wollen.
9. Aufhebung
des Vertrages wegen höherer Gewalt: Wird die Reise wegen bei
Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie
als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können
wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir
sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, speziell wenn der
Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je
zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel-
oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von Buchungsstellen
und Leistungsträgern abgegeben werden, oder Ihren Reiseunterlagen
beiliegen. - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistung.
10.2. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach
denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich CS Travel GmbH gegenüber
dem Reiseteilnehmer ebenfalls darauf berufen.
10.3. Kommt uns die
Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haften wir insoweit
ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen,
insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara neben dem ausführenden
Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen
und- ausschlüsse zu Gunsten des Luftfrachtführers vor.
10.4.
Soweit CS Travel GmbH bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers
zukommt, regelt sich unsere Haftung insoweit ausschließlich nach den
Bestimmungen der §§ 664 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung
mit dem 2. Seerechtsänderungsgesetz SeeRÄndG. Diese Bestimmungen sehen
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu Gunsten des Beförderers
vor. Soweit sich der ausführende Beförderer auf eine Beschränkung
der Gesamthaftung gemäß § 486 HGB in Verbindung mit Art. 11 des
2. SeeRÄendG berufen kann, steht dieses Recht auch uns gegenüber dem
Reiseteilnehmer zu.
10.5. Die Haftung gegenüber dem
Reiseteilnehmer auf Schadenersatz vertraglicher Ansprüche aus dem
Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a)
ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wird, oder b) wir für einen dem Reiseteilnehmer
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
10.6. Die Haftung von CS Travel GmbH gegenüber
dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, wird soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für
Personenschäden auf DM 150.000,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden je
Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt;
Die Haftungsbeschränkung beträgt jedoch mindestens Euro 4.100,-.
11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermitteln wir lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Fährpassagen
für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Leistungen anderer
Reiseveranstalter, fremde Ausflüge usw.) so haften wir nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen wie z.B. Kongresse, Sport-,
Theaterveranstaltungen, die ebenfalls ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet sind.
12. Gewährleistung, Abhilfe und
Mitwirkungspflichten
12.1. Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung.
Sie sind verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten
oder ganz zu vermeiden. Insbesondere sind Sie verpflichtet Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu zuerst an unseren örtlichen
Vertreter oder den Leistungsträger im jeweiligen Zielgebiet. Sofern aus
Ihren Reiseunterlagen nicht klar hervorgeht wer Ihr Ansprechpartner ist, wenden
Sie sich bitte direkt an uns. Sie erreichen uns über unsere Telefon
Sammelnummer, Telefax oder E-Mail. Erforderlichenfalls schicken Sie ein
Telegramm an unsere Büroadresse. Geben Sie immer Ihre Reisenummer, -daten
und -ziel an.
12.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Minderung (Herabsetzung
d. Reisepreises) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
12.3. Wird die Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und erfolgt, obwohl Sie sie
verlangt haben, innerhalb angemessener Zeit keine Abhilfe durch uns, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen
Reisepreis, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
12.4. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu
einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.
12.5. Unsere Reiseleitung und unsere Vertragspartner sind nicht
berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
13. Ausschluß von
Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche
nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche
auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung nach drei Jahren.
14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen. Für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Bestimmungen und Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch unsere schuldhafte
Fehlinformation bedingt sind.
15. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist
eine Abtretung von Ansprüchen gegen CS Travel GmbH an Dritte.
Das
Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und
im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und
ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung der
vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen
Namen unzulässig.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hersbruck.
17.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend
gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt, Teil I./1979, Seite 509ff, sowie im Bürgerlichen
Gesetzbuch unter §§651 a bis k, soweit wir nicht nur Vermittler von
Einzelleistungen sind.
18. Datenschutz Alle
personenbezogenen Daten, die Sie uns für die Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche
Verwendung geschützt.
19. Vermittler & Veranstalter
CS
Travel GmbH Am Hahnengraben 1a D 90592 Schwarzenbruck
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